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Vorgerichtliches Inkasso

Sie übergeben uns den offenen Rückstand, welcher noch am selben Tag in unsere Bearbeitung aufgenommen wird. Es hat sich gezeigt, dass nicht nur durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung sondern vor allem durch den persönlichen Kontakt - entweder mittels Telefoninkasso oder durch unsere Außendienstmitarbeiter vor Ort- mit dem zahlungspflichtigen Kunden eine effiziente Lösung gefunden wird.

Sollte in dieser Phase kein Erfolg herbeigeführt werden können, wird Ihnen der AVS- Vertragsanwalt für die gerichtliche Betreibung zur Verfügung gestellt.


Gerichtliches Inkasso

Der AVS- Vertragsanwalt ist Experte für diese Belange. Klage, Exekution bis hin zum Vermögensverzeichnis werden zügig durchgeführt.  Diese rasche Vorgehensweise  sichert die Möglichkeit der Einbringlichmachung Ihrer Forderung.


Nachgerichtliches Inkasso

Ein rechtskräftiges Urteil verjährt erst nach 30 Jahren. Wir sind in der Zeit permanent bemüht, Ihren Außenstand einbringlich zu machen. Wir halten Ihre ausgeklagten Forderungen in Evidenz und überprüfen regelmäßig die wirtschaftliche Situation Ihres Kunden