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Vorgerichtliches Inkasso

Persönliche Intervention

Gerichtliche Betreibung

Nachgerichtliche Betreibung

Allgemeine Inkassodienstleistungen

Vorgerichtliches Inkasso

Schriftliche Zahlungsaufforderung, persönliches Gespräch - telefonisch und vor Ort

Sie übergeben uns  den offenen Rückstand,  welcher noch am selben Tag in unsere Bearbeitung aufgenommen wird. Es hat sich gezeigt, dass nicht nur durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung sondern vor allem durch den persönlichen Kontakt - entweder mittels Telefoninkasso oder durch unsere Außendienstmitarbeiter vor Ort  - mit dem zahlungspflichtigen Kunden eine effiziente Lösung  gefunden wird.

  • Call Center

14 Stunden am Tag unterstützt unser Call Center Ihr Routinemahnwesen. Unsere Mitarbeiter führen Telefonmahngespräche und aktualisieren Ihre Kundendaten.

  • Persönliche Intervention vor Ort

Langjährige Erfahrung und gute Ausbildung ermöglichen unseren Außendienstmitarbeitern mit Ihrem Kunden ein angekündigtes, positiv geführtes persönliches Gespräch zur Abklärung der wirtschaftlichen Situation zu führen. Unser Auftreten als externer und unabhängiger Dienstleister führt dadurch meist zu einer raschen und positiven Erledigung.

Sollte in dieser Phase kein Erfolg herbeigeführt werden können, wird Ihnen der AVS-Vertragsanwalt für die gerichtliche Betreibung zur Verfügung gestellt.


Gerichtliches Inkasso

Der AVS-Vertragsanwalt ist Experte für diese Belange. Klage, Exekution bis hin zum Vermögensverzeichnis werden zügig durchgeführt.  Diese rasche Vorgehensweise  sichert die Möglichkeit der Einbringlichmachung Ihrer  Forderung.


Nachgerichtliches Inkasso

Ein rechtskräftiges Urteil verjährt erst nach 30 Jahren. Wir sind in der Zeit permanent bemüht, Ihren Außenstand einbringlich zu machen. Wir halten Ihre ausgeklagten Forderungen in Evidenz und überprüfen regelmäßig die wirtschaftliche Situation Ihres Kunden